
Navigieren in Schulbewerbungen
Der Bewerbungsprozess variiert je nach Schultyp. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie es für jede Art von Schule in England funktioniert, sodass Sie genau wissen, was Sie wann tun müssen.
Bewerbung um einen Schulplatz in England
Jedes Kind in England hat Anspruch auf einen Schulplatz. Der Bewerbungsprozess variiert jedoch je nach Schultyp, ob Sie sich zum normalen Einstiegszeitpunkt oder zur Jahresmitte bewerben und ob die Schule zusätzliche Anforderungen wie Prüfungen oder Glaubenskriterien stellt. Wenn Sie das System verstehen, können Sie wirkungsvollere Anwendungen erstellen und häufige Fehler vermeiden.
Wie sich Bewerbungen je nach Schultyp unterscheiden
Jede Schulart hat ihre eigene Zulassungsbehörde und kann zusätzliche Anforderungen stellen. Hier erfahren Sie, was Sie jeweils wissen müssen.
Grundschule (Eintritt zur Rezeption)
Beantragen Sie den Antrag bis zum 15. Januar des Jahres, in dem Ihr Kind 5 Jahre alt wird, bei Ihrer örtlichen Behörde. Sie listen Ihre bevorzugten Schulen in der Rangfolge auf und erhalten am National Offer Day (Mitte April) ein einziges Angebot. Bei Überbuchungskriterien stehen in der Regel betreute Kinder, Geschwister und die Nähe zur Schule im Vordergrund. Die meisten Grundschulen verfügen über eine einfache Fernzulassung.
Sekundarschule (Eintritt in die 7. Klasse)
Beantragen Sie den Antrag bis zum 31. Oktober im 6. Jahr bei Ihrer örtlichen Behörde. Am 1. März (nationaler Angebotstag) erhalten Sie ein einzelnes Angebot. Die Zulassung zur Sekundarstufe kann komplexer sein – einige Schulen verwenden Einstufungstests, Eignungskriterien oder haben größere Einzugsgebiete. Informieren Sie sich sorgfältig über die individuellen Zulassungsrichtlinien jeder Schule.
Glaubensschule
Glaubensschulen (auf freiwilliger Basis und einige Akademien) können Kindern ihres Glaubens Vorrang einräumen. In der Regel erfolgt der Antrag wie gewohnt über die örtliche Behörde, möglicherweise müssen Sie jedoch auch ein Zusatzinformationsformular (SIF) der Schule ausfüllen. Hierzu ist häufig eine Bescheinigung eines religiösen Führers erforderlich, der den Besuch einer Andachtsstätte bestätigt. Die Kriterien variieren stark zwischen Konfessionen und einzelnen Schulen.
Gymnasium
Gymnasien wählen anhand des 11+-Tests, der im September oder Oktober der 6. Klasse abgelegt wird, nach akademischen Fähigkeiten aus. Sie müssen Ihr Kind separat für den Test anmelden – dies ist nicht Teil des Antrags bei der örtlichen Behörde. Wenn Ihr Kind besteht, geben Sie das Gymnasium innerhalb der regulären Frist in Ihrem LA-Antrag an. Jedes Gymnasium hat seine eigenen Mindestpunktzahlen und Überbelegungskriterien.
Akademie / MAT-Schule
Die meisten Akademien nehmen am von der örtlichen Behörde koordinierten Zulassungsverfahren teil, Sie bewerben sich also auf die gleiche Weise wie jede andere Schule. Akademien sind jedoch ihre eigene Zulassungsbehörde – sie legen ihre eigenen Überbuchungskriterien fest (im Rahmen der Zulassungsordnung). Einige Akademie-Trusts führen ihre eigenen Zusatzformulare durch. Überprüfen Sie immer die Zulassungsrichtlinien der jeweiligen Schule auf deren Website.
Freie Schule
Freie Schulen durchlaufen das gleiche Bewerbungsverfahren wie Akademien. Beantragen Sie den Antrag bei der örtlichen Behörde. Freie Schulen haben als neue Schulen möglicherweise weniger etablierte Einzugsgebiete und können in den ersten Jahren überbelegt sein. Überprüfen Sie ihre Zulassungsrichtlinien auf bestimmte Kriterien – einige geben Kindern aus bestimmten Gegenden oder Gemeinden Vorrang.
Sonderschule
Sonderschulen sind für Kinder mit einem Bildungs-, Gesundheits- und Pflegeplan (EHCP) vorgesehen. Sie bewerben sich nicht über das normale Zulassungsverfahren der örtlichen Behörden. Stattdessen wird die Schule im Rahmen der jährlichen Überprüfung oder EHCP-Bewertung im EHCP Ihres Kindes genannt. Die örtliche Behörde konsultiert die Schule und gegebenenfalls wird die Schule im Plan offiziell benannt. Sie können eine bestimmte Schule beantragen, aber die endgültige Entscheidung trifft die LA.
Unterjähriger Transfer (Umzug der Schule)
Wenn Sie einen Schulplatz außerhalb der normalen Einstiegsmöglichkeiten benötigen (z. B. bei einem Umzug oder einem Schulwechsel), stellen Sie einen Antrag unterjährig. Für staatliche Schulen und die meisten Akademien wenden Sie sich bitte direkt an die örtliche Behörde oder die Schule. Die Schule muss innerhalb von 15 Schultagen antworten. Wenn die Schule voll ist, können Sie sich auf die Warteliste setzen und Einspruch einlegen. Umzüge innerhalb eines Jahres sind üblich – in England passieren jedes Jahr etwa 300.000.
Der Bewerbungszeitraum
Die wichtigsten Termine werden landesweit festgelegt, die örtlichen Behörden können jedoch geringfügig abweichen. Dies ist der typische Zeitplan für Standard-Einstiegspunkte.
Frühling–Sommer (Jahr vor Eintritt): Forschungsschulen
Besuchen Sie Schulen, nehmen Sie an Tagen der offenen Tür teil, lesen Sie Ofsted-Berichte und Schulprofile auf WhatSchool. Für Gymnasien melden Sie sich bis Juni für den 11+-Test an. Stellen Sie bei Glaubensschulen sicher, dass Sie über den erforderlichen Nachweis der Gottesdienstbesuche verfügen.
September–Oktober: 11+ Tests und zweite Frist
Die Aufnahmetests für das Gymnasium finden im September/Oktober statt. Bewerbungsschluss für weiterführende Schulen ist der 31. Oktober. Reichen Sie Ihren Antrag über das Online-Portal Ihrer Kommunalbehörde ein. Listen Sie alle Ihre bevorzugten Schulen in echter Rangfolge auf.
15. Januar: Hauptbewerbungsschluss
Die Frist für Bewerbungen für die Grundschule (Rezeption). Verspätete Bewerbungen werden nach allen fristgerechten Bewerbungen bearbeitet, was Ihre Chancen auf eine Wunschschule deutlich verringert.
1. März / Mitte April: Nationale Angebotstage
Zweitangebote werden am 1. März veröffentlicht. Die Hauptangebote werden Mitte April veröffentlicht (das Datum variiert je nach LA). Sie erhalten ein einziges Angebot – Ihre höchstplatzierte Schule, die einen Platz anbieten kann. Wenn Sie keinen Vorzug erhalten, weist die LA die nächstgelegene Schule mit Platz zu.
Nach Angeboten: Nehmen Sie Angebote an, legen Sie Einspruch ein oder tragen Sie sich in Wartelisten ein
Sie müssen Ihr Angebot innerhalb der im Angebotsschreiben genannten Frist (in der Regel 2–3 Wochen) annehmen oder ablehnen. Wenn Sie unzufrieden sind, können Sie sich in die Warteliste für Schulen mit höherer Präferenz eintragen oder einen formellen Einspruch einlegen. Einsprüche werden von einem unabhängigen Gremium angehört – und Eltern gewinnen Einsprüche.
Tipps für eine stärkere Anwendung
Nutzen Sie alle Ihre Vorlieben
Geben Sie immer die maximal zulässige Anzahl an Schulen an. Wenn Sie die Präferenzen leer lassen, verbessern sich Ihre Chancen auf die erste Wahl nicht – es schmälert lediglich Ihr Sicherheitsnetz. Geben Sie mindestens eine Schule an, an der Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Platz bekommen.
Lesen Sie die Zulassungsrichtlinien jeder Schule
Gehen Sie nicht davon aus, dass alle Schulen die gleichen Kriterien verwenden. Jede Zulassungsbehörde veröffentlicht ihre eigenen Richtlinien. Überprüfen Sie, welche Kriterien sie verwenden (Entfernung, Geschwister, Glaube, Einzugsgebiet, Bandenbildung) und wo Sie landen.
Messen Sie Ihre Entfernung genau
Die meisten Schulen messen die Entfernung als gerade Linie von Ihrem Zuhause zur Schule. Nutzen Sie die Kartenfunktion von WhatSchool, um Ihre Nähe zu überprüfen. Denken Sie daran, dass sich die „letzte angebotene Distanz“ jedes Jahr ändert – verlassen Sie sich nicht nur auf historische Daten.
Verstehen Sie den Berufungsprozess
Wenn Sie Ihre Wunschschule nicht erhalten, haben Sie das Recht, Berufung einzulegen. Einsprüche werden von einem unabhängigen Gremium angehört und auf der Grundlage Ihres Falles im Vergleich zum Ablehnungsgrund der Schule entschieden. Etwa 20–25 % der Einsprüche sind erfolgreich. Ein Einspruch lohnt sich immer.
Halten Sie Ihre Adresse aktuell
Für die Fernzulassung ist Ihre Adresse zum Zeitpunkt der Bewerbung ausschlaggebend. Wenn Sie umziehen, benachrichtigen Sie umgehend die örtliche Behörde. Betrügerische Adressen führen zu zurückgezogenen Angeboten – Kommunalverwaltungen prüfen dies.
Keine Panik am Angebotstag
Wenn Sie Ihre erste Wahl nicht erhalten, sind die Wartelisten mindestens bis zum 31. Dezember aktiv. Die Positionen ändern sich, wenn Familien umziehen oder andere Angebote annehmen. Die Zuteilung, die Sie am Angebotstag erhalten, ist nicht unbedingt endgültig.